KAUFPREIS & VERFÜGBARKEIT
Kaufpreis: 280.000 € VB
Provision: 3,57 % inkl. MwSt
Verfügbar: sofort
Nutzung bei Übergabe: leerstehend
Hausgeld: 290,00 € pro Monat
ECKDATEN
Objektart: Eigentumswohnung
Adresse: Hohemarkstr. 136
Stadt: 61440 Oberursel
Baujahr: 1981
Außenstellplatz: ja
FLÄCHEN & ZIMMER
Wohnfläche: 69,95 m²
Anzahl Zimmer: 2
Anzahl Schlafzimmer: 1
Anzahl Badezimmer: 1
Keller: ja
Die Wohnung befindet sich im 5. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1981. Mit einer Wohnfläche von 69.95 m² bietet sie ausreichend Platz für ein gemütliches Zuhause. Die Wohnung können Sie bequem über den Aufzug erreichen.
Über die Eingangsdiele der Wohnung gelangen Sie in das ca. 26 m² große Wohn- und Esszimmer mit Zugang zum sonnigen Balkon und in die Küche, die mit einer Einbauküche ausgestattet ist.
Von der Eingangsdiele gelangen Sie in den Flur mit Platz für einen Garderobenschrank. Von hier aus haben Sie Zugang in das hellgeflieste Bad mit Dusche und Wanne und in das ca. 15 m² großen Schlafzimmer.
Ein Pkw-Stellplatz und ein eigener Kellerraum sind ebenfalls Bestandteil des Angebots. Mitgenutzt werden können ein Wasch- und Trockenraum und ein Fahrradkeller.
Ausstattung:
- Einbauküche
- Badezimmer mit Badewanne und Dusche
- Balkon mit Blick in Grüne
- Stellplatz
- Keller
- Aufzug
Lage:
Die Immobilie besticht durch ihre zentrale Lage und die gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Restaurants befinden sich in unmittelbarer Nähe. Oberursel ist über die Autobahn A661 und die U3 sehr gut mit Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet verbunden.
Provisionshinweis:
3,57 % inkl. Mwst. Käuferprovision ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig und an die Firma Nägler-Immobilien zu zahlen. Nebenerwerbskosten wie Grunderwerbssteuer, Notarvertrag/-entwurfs- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen, Nägler Immobilien, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach §11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopie bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande.
Hinweis:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.